Allgemeine Informationen zum Fischereischein

Antrag Fischereischein

Infos zum Antrag eines Fischereischeines:

Folgende Unterlagen sind erforderlich für den Fischereischein:

  • Ausgefüllter Antrag für den Fischereischein (Antrag siehe Anhang)
  • Nachweis der bestanden Fischerprüfung (Zeugnis)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
  • ggf. Führungszeugnis

Fischereischein auf Lebenszeit:

Fischeischein auf Lebenzeit (5 Jahre):

  • mindestens 14 Jahre
  • bestandenen Fischerprüfung
  • Fischereigebühr: Neuausstellunt 35 €, Verlängerung 5 €, Fischeiabgabe: 40 €

Jugendfischereischein (10 - 18 Jahren):

  • ab 10 - 18 Jahren (ab 14 Jahren mit Prüfung wird Lebenszeit empfohlen)
  • Fischen nur mit Begleitperson (Volljährig und bestandenen Fischerprüfung)
  • Fischereigebühr: 5 €, Fischereiabgabe: 10 €

Jahresfischereischein für Touristen:

  • volljährig
  • ohne Wohnsitz in Deutschland
  • Gültigkeit 3 Monate
  • Fischereigebühr: 5 €, Fischereiabgabe: 7,50 €

Terminvereinbarung erforderlich!

So kann der Fischereischein vorbereitet werden und es entstehen dadurch keine langen Wartezeiten.

Bearbeitungszeit: max. 1 Tag

Ansprechpartnerin

Name Telefon Telefax Zimmer
Zieringer, Laura
Ansprechpartnerin
+49 8505 9008 12 +49 8505 9008 48 E.01