Bürgerversammlung

Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Bericht des Bürgermeisters, 3. Wünsche und Anträge Nach Art. 15 der Bayerischen Gemeindeordnung können das Wort grundsätzlich nur Gemeindebürger erhalten. Gemeindebürger sind die Gemeindeangehörigen, die in ihrer Gemeinde das Recht besitzen, an Gemeindewahlen teilzunehmen. Ausnahmen davon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen. Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden. Um Ihnen bei der Bürgerversammlung umfassende Auskunft geben zu können, sollten Fragen bereits eine Woche vor der Bürgerversammlung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Rathaus
Hotel Binder
Freihofer Str. 6
94124 Büchlberg
Gemeinde Büchlberg