WICHTIG! Gesundheitsamt erlässt Abkochanordnung für Büchlberg

14. November 2023: Bei Routineuntersuchungen des Trinkwassers wurde in der Gemeinde Büchlberg und im Markt Hutthurm eine Abweichung bei den mikrobiologischen Sollwerten festgestellt. Das Gesundheitsamt Passau hat deshalb eine Abkochanordnung erlassen.
Trinkwasser

Grund dafür ist eine festgestellte bakterielle Verunreinigung (Escherichia Coli). Das Trinkwasser muss deshalb laut Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Gemeinde Büchlberg im gesamten Gemeindegebiet vor der Verwendung für Trinkwasserzwecke, wie z.B. Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden abgekocht werden (einmalig sprudelnd Aufkochen und Abkühlzeit 10 Minuten abwarten). An der Geschirrspülmaschine sollte min. das 70 Grad-Programm verwendet werden.

Betroffene Ortschaften die vom Wasserbeschaffungsverband Büchlberg versorgt werden: Büchlberg, Tannöd, Reitberg, Draxing, Gummering, Unterkatzendorf, Oberkatzendorf, Schwieging, Schwolgau, Mitterbrünst, Haizing, Kammerwetzdorf, Kittlmühle, Wolfschädlmühle, Manzenberg.

Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Der Wasserbeschaffungsverband Büchlberg und das Gesundheitsamt Passau informieren unverzüglich, sobald die Anordnung aufgehoben werden kann.

Infos finden Sie auch auf der Seite vom Wasserbeschaffungsberband Büchlberg

Neue Meldung vom 30.11.23:

Die Abkochverordnung für folgende Orte ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Betroffene Ortsteile in Büchlberg, die durch Hutthurm versorgt werden:
Bärnreuth, Wotzing, Nirsching, Obermühle, Edthof, Saderreuth, Gutwiesen, Oberkatzendorf.