Volksbegehren „Auf Abberufung des Landtags“

12. Oktober 2021: Für das Volksbegehren „Auf Abberufung des Landtags“ wird als Eintragungsfrist der Zeitraum vom 14. Oktober bis einschließlich 27. Oktober 2021 festgesetzt. Im Anhang finden Sie die Bekanntmachung.