Heizkostenzuschuß - Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas

27. Juni 2023: Ab sofort kann man einen Heikostenzuschuß beantragen! Infos finden Sie im Anhang.
Rathaus im Herbst

unter folgendem Link finden Sie alle Infos zum Antrag.

Damit alle Antragstellenden Zugang zum Online-Verfahren haben, können sich die Antragstellenden bei der Beantragung durch Dritte, beispielsweise Familienmitglieder oder Vertrauensperson, vertreten lassen. Bitte empfehlen Sie den Antragstellenden das Online-Verfahren zu nutzen.

 Der Online-Antrag bringt zahlreiche Vorteile für die Antragstellenden mit sich:

- Zügigere Bearbeitung und somit schnellere Auszahlung

- Vermeiden von Fehlern bei der Eingabe, da die Antragsstellenden mithilfe von Erklärungen durch den Antrag geführt werden

- Weniger Rückfragen

- Keine Portokosten

In Fällen, in denen keine Möglichkeit besteht, sich vertreten zu lassen, können sich die Betroffenen direkt an die Telefon-Hotline wenden. Sie werden dort aktiv bei der Antragsstellung unterstützt. Die Verfahrensdauer – von der Antragsstellung bis zum Bescheid – erhöht sich jedoch, da keine vollständig digitale Abwicklung der Anträge möglich ist.

Hotline für die „Bayerischen Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger“
(Erreichbarkeit: Mo-Fr (an nicht bayerischen Feiertagen) von 08:00-18:00 Uhr unter: (089) 59976061122)